Preise

(Heilmassagen sind gem. §6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.)

Heilmassage lt. Ärztlicher Verordnung

30 min. EUR 39,–
60 min. EUR 69,–
Kostenersatz:
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist eine ärztliche Verordnung für Heilmassage (oder manuelle Lymphdrainage bzw. komplexe physikalische Entstauungstherapie) ausgeführt durch eine/n Heilmasseur/in.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Zuschüsse nach Kassen:
www.wko.at

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Leistungsangebot zwischen 80 und 100 % Ihrer Therapiekosten (Heilmassage, Elektrotherapie).

Ich habe mit allen gängigen Kassen eine Rückerstattungsvereinbarung. Dies bedeutet, dass Sie zuerst bei mir die Honorarnote begleichen und danach an Ihre Krankenkasse einen Rückerstattungsantrag stellen.Was Sie beachten müssen:
 
Erstellung der Therapieverordnung durch Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin. Dabei ist wichtig, dass die richtige Leistung verordnet wird. Wir können folgende Behandlungen durchführen:

Heilmassage 2.01
Lymphdrainage 2.02

Sie lassen die Therapieverordnung bei Ihrer Krankenkasse binnen 2 Wochen ab Ausstellungsdatum bewilligen. Binnen 4 Wochen ab Bewilligungsdatum sollte mit der Heilmassage begonnen werden.
 
Nach Abschluss der Behandlung zahlen Sie die Honorarnote ein.
Sie reichen im Original Honorarnote, Einzahlungsbestätigung und Therapieverordnung bei ihrer Krankenkasse ein.  

Vorsicht: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung
Kneterei